Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.05.2026 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
11.05.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
30.03.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
25.07.2025
Einreichung neuer Dokumente
02.07.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
14.05.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
01.04.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
18.10.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
05.09.2024 Jahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
12.03.2024
Einreichung neuer Dokumente
11.03.2024
Aufsichtsrat
10.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
07.03.2023
Einreichung neuer Dokumente
20.02.2023
Aufsichtsrat
25.11.2022
Sonstige Registerbekanntmachung
18.11.2022
Aufsichtsrat
21.10.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 31.12.2021
30.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.04.2021 bis zum 30.09.2021
10.06.2022
Aufsichtsrat
23.03.2022
Aufsichtsrat
14.01.2022
Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
26.04.2021
Neueintragungen